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Eil–Fahrplan für 218–Beratungsgesetz

■ Koalitionsrunde verlief ohne politische Einigung / Süssmuth beschleunigt Verfahren über FDP hinweg

Aus Bonn Ch. Wiedemann

In der gestrigen Koalitionsrunde zum Thema „Schwangeren–Beratungsgesetz“ ist keine Einigung zwischen CDU/CSU und FDP zustande gekommen. Ergebnis des zweistündigen Gesprächs, bei dem es nach offizieller Version nur um „Verfahrensfragen“ ging, ist allerdings ein Fahrplan für die weitere Behandlung des umstrittenen Gesetzentwurfs, der entgegen bisherigen Einschätzungen nun doch noch vor der Sommerpause im Kabinett diskutiert werden soll. Obwohl sich die Frauenpolitikerin der FPD, Uta Würfel, nach der gestrigen „Elefantenrunde“ bemühte herauszustellen, daß es über Inhalte noch keine Festlegungen gegeben habe und der nächste Woche vorzulegende Süssmuth–Entwurf „keine politische Entscheidung“ beinhalte, läuft das Ergebnis der Koalitionsrunde eher auf eine Niederlage der FDP hinaus. Fortsetzung Seite 2 Die Liberalen dürfen zwar noch ihre Anhörung machen (Süssmuth: „Dafür habe ich Verständnis.“), aber der vermutlich nur kosmetisch veränderte Entwurf der Familienministerin wird trotz der heftigen Kritik des Koalitionspartners und Teilen der Öffentlichkeit zur offiziellen Diskussionsgrundlage. Anfang der kommenden Woche soll ein Referentenentwurf vorgelegt werden, bei dem es sich nach den Worten von Rita Süssmuth um den „in der Substanz nicht geänderten“ bisherigen Vorschlag handelt. Die FDP wird in den nächsten Wochen eine fraktionsinterne Anhörung abhalten, in deren Mittelpunkt stehen soll, wie die vom Bundesverfassungsgericht festgelegte und in die Koalitionsvereinbarungen übernommene Formulierung „Beratung zugunsten des Lebens“ gefüllt werden soll. Am 8.Juni wird, so der Fahrplan, ein Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht. Strittig bleiben damit weiterhin die Zielbestimmung der Beratung und weitere Verschärfungsmöglichkeiten für die Länder über ein Bundesgesetz hinaus. Diskutiert wird dabei auch eine Bestandsgarantie für die bestehenden Länder–Beratungsgesetze in Bayern und Rheinland–Pfalz.

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