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„Innere Sicherheit“ im Kabinett

■ Gesetzespaket zur Inneren Sicherheit soll am Mittwoch beschlossen werden /Koalition einigte sich, daß Vermummung generell bestraft werden soll und Kronzeugen nicht sofort freikommen

Bonn (dpa) - Das umstrittene Gesetzespaket zur Inneren Sicherheit soll an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Wie am Montag in Bonn verlautete, hat sich die Koalition darauf geeinigt, daß sogenannte Kronzeugen bei schweren eigenen Straftaten nicht sofort freikommen können. Ihre Strafe, beispielsweise für Mord oder Totschlag, soll gemindert werden, aber mindestens drei Jahre betragen. Eine Aussetzung zur Bewährung wäre damit nicht mehr möglich. Vermummung soll künftig generell mit Strafe bedroht sein, Untersuchungshaft für Wiederholungstäter soll bei schwerem Landfriedensbruch möglich sein. Nach heftiger Kritik auch aus CDU–regierten Bundesländern war das Artikelgesetz im vergangenen Dezember zurückgestellt worden. Strittig war vor allem, ob Kronzeugen auch bei schwerwiegenden eigenen Taten eine Strafminderung bis auf zwei Jahre, so die Union, oder auf drei Jahre, wie von der FDP vorgeschlagen, erhalten sollten. Auseinander lagen die Vorstellungen der Koalitionspartner auch bei dem Haftgrund „Wiederholungsgefahr“. Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) wollte ihn auch auf den leichten Landfriedensbruch ausdehnen. Länder wie Niedersachsen und Rheinland–Pfalz erhoben vor allem Bedenken gegen eine Wiedereinführung der Strafandrohung bei Befürwortung von Straftaten bzw. gegen ein strafbewehrtes Vermummungsverbot. Das Demonstrationsrecht war zuletzt im Sommer 1985 verschärft worden.

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