: Tauziehen um Beratungsgesetz
■ Die Regierungskoalition verfolgte erneut Diskussion um das geplante Beratungsgesetz zum Paragraph 218
Tauziehen um Beratungsgesetz
Die Regierungskoalition verfolgte erneut Diskussion um das geplante Beratungsgesetz zum Paragraph 218
Das Beratungsgesetz zum Paragraph 218 ist zwischen den Bonner Koalitionsparteien weiterhin umstritten. Bei der Verhandlungsrunde der CDU/CSU- und FDP-SpitzenpolitikerInnen am Mittwoch wurde das Thema erneut vertagt, obwohl es zwischen den Koalitionsparteien bereits zu einer weitgehenden Annäherung gekommen war. Die für den 8.Juni geplante Kabinetts-Verabschiedung ist damit fraglich geworden. Gegnerinnen des „Bevormundungsgesetzes“ hatten zum 8.Juni bereits zu bundesweiten Protestaktionen aufgerufen.
Der von Familienministerin Rita Süssmuth nach massiver öffentlicher Kritik aktualisierte Gesetzentwurf war der FPD in zwei Punkten entgegengekommen. Das angestrebte Beratungsziel, von dem künftig die staatliche Anerkennung der Beratungsstellen abhängig ist, wird nach den Vorstellungen der FDP stärker die Situation der Frauen betonen und den „Schutz des ungeborenen Lebens“ als ein Ziel unter anderen definieren. In der Kompromißformulierung heißt es, in der Beratung seien „der Schutz des ungeborenen Lebens, die Lebenssituation der Schwangeren und die Lebensperspektiven von Mutter und Kind einzubeziehen“. Dieser Neuformulierung hatte die CSU die Zustimmung verweigert.
Für die konkreten Auswirkungen des Beratungsgesetzes sind jedoch die Maßnahmen gegenüber der Ärzteschaft von entscheidender Bedeutung. Hier konnte sich die FDP bislang nur in einem Punkt durchsetzen: die geplante Fortbildungspflicht für ÄrztInnen, die beraten oder Indikationen feststellen, hat nun lediglich Appellcharakter. Keine Einigung wurde hinsichtlich der Forderung nach personeller Trennung von Beratung und Indikation erzielt. Bislang können rund 1.000 niedergelassene Ärzte beide Vorgänge miteinander verbinden und damit Frauen wenigsten einen Weg ersparen. Für den Wegfall dieser Regelung ist die FDP bereit, der CSU den Fortbestand der schärferen Bestimmungen in Bayern zuzugestehen. Doch dazu wollten die CSU-Politiker in Abwesenheit ihres Vorsitzenden Franz Josef Strauß keine Zustimmung geben.lu
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