: SPD-Sofortprogramm für Frauen
■ Schwangere Frauen sollen einen Rechtsanspruch auf materielle und soziale Hilfe erhalten / Die Finanzierung soll durch den Verzicht auf das geplante Beratungsgesetz gesichert werden
SPD-Sofortprogramm für Frauen
Schwangere Frauen sollen einen Rechtsanspruch auf materielle und soziale Hilfe erhalten / Die Finanzierung soll durch den Verzicht auf das geplante Beratungsgesetz gesichert werden
Aus Bonn Ch. Wiedemann
Mit einem „Sofortprogramm“ soll die Bundesregierung schwangeren Frauen, Müttern und Familien einen Rechtsanspruch auf materielle und soziale Hilfen gewähren. Dies fordert die SPD-Fraktion mit einem Antrag für den Bundestag, der aber vermutlich vor der Sommerpause nicht mehr beraten wird.
Schwangere Auszubildende sollen nach den Vorstellungen der SPD in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden, eine durch Schwangerschaft unterbrochene Ausbildung soll wieder aufgenommen werden können; die Fortsetzung des Studiums müsse durch längere BAFÖG-Zahlung erleichtert werden. Schwangere Frauen bzw. ihre arbeitslosen Partner sollen bei der Arbeitsvermitlung bevorzugt werden; einen entsprechenden Anteil von Arbeitsplätzen müßten öffentliche und gemeinnützige Arbeitgeber bereitstellen.
Im SPD-Katalog findet sich weiterhin die Forderung nach freiem Zugang zu Verhütungsmitteln und nach familienfreundlichen Reformen im Wohnungsbau und im Ausländerrecht. Die Kosten dieser Maßnahmen, die auf rund 400 Millionen Mark geschätzt werden, sollen unter anderem durch die Restmittel der dann aufzulösenden Stiftung „Mutter und Kind“ aufgebracht werden sowie durch den Verzicht auf das geplante Beratungsgesetz, dessen Umsetzung 85 Millionen Mark kosten würde.Hilfen in Konfliktsituationen seien nur wirkungsvoll, wenn ihnen der Almosencharakter genommen werde.
Im Ollenhauer-Haus wird der Antrag als „politisches Signal“ an die Frauen gewertet. Die SozialdemokratInnen wollen eine „gesellschaftliche Debatte zustande bringen, wo sich die Frauen bei uns gut aufgehoben wissen.“
Die grüne Fraktion hat ihren bereits seit längerem bekannten Gesetzentwurf „zur Sicherung der Entscheidungsfreiheit von Frauen in Schwangerschaftskonflikten“ eingebracht. Die bisherigen Strafvorschriften zur Abtreibung sollen danach ersatzlos gestrichen werden, allerdings ein Abbruch gegen den Willen der Frau als schwere Körperverletzung geahndet werden. Ein umfassendes Beratungsangebot soll auf freiwilliger Grundlage eingerichtet werden.
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