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Prozeßkosten dürfen Existenz nicht bedrohen

Von bedürftigen Bürgern, die Prozeßkostenhilfe erhalten, darf keine Kostenbeteiligung verlangt werden, wenn dies ihr Existenzminimum (gemessen am Regelsatz der Sozialhilfe) gefährden würde. So entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Damit wurde die Auffassung des Landgerichts Bremen zurückgewiesen, das die Sozialhilfe -Grenze für zu niedrig angesehen hatte. (dpa)

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