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Wehrübung verweigert...

■ ...weil bei der Bundeswehr „zu viel getrunken“ wird

Mit der Begründung, bei der Bundeswehr werde zu viel Alkohol getrunken, hat sich ein 29jähriger Kraftfahrer aus Staufenberg (Kreis Göttingen) geweigert, an einer Reserveübung teilzunehmen. Das Landgericht Göttingen milderte am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Münden wegen Fahnenflucht ab, das den Angeklagten zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte, obwohl er seinen Grundwehrdienst und drei Wehrübungen klaglos abgeleistet hatte. „Der Angeklagte ist nicht gehalten, sich an den Trinkereien zu beteiligen“, hatte das Amtsgericht geurteilt. Der Richter der 3. Strafkammer am Landgericht Göttingen hielt eine wesentlich mildere Geldstrafe von 2.400 Mark (60 Tagessätze zu je 40 Mark) für ausreichend. dp

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