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Visiten-widrig-betr.: Sorgerecht von Vätern nichtehelicher Kinder, Kommentar "Undifferenziert", taz vom 21.7.88

betr. Sorgerecht von Vätern nichtehelicher Kinder, Kommentar „Undifferenziert“, taz vom 21.7.88

Artikel wie diese von Gunhild Schöller können einen an der Kompetenz eurer Zeitung zweifeln lassen, wenn sie in ihrer tendenziösen Ausrichtung dem polemischen Stil unserem Marktführer in Sachen Volksverdummung Bild-haft alle Ehre bereitet. Hier geht es doch nicht um „weniger Rechte für ledige Mütter„, sondern darum, daß endlich erkannt wird, daß auch Kinder aus getrennten Partnerschaften nicht nur Zahler, sondern auch Väter haben.

Raphael Lahnsen, Hamburg

In Ihrem Kommentar zum Besuchsrecht für Väter unehelicher Kinder bringen Sie eine Akzentuierung, die man so nicht gelten lassen kann. Sie gehen an den häufigsten Fällen vorbei, wenn Sie lediglich zwei Gruppen von Vätern in Ihre Betrachtung einbeziehen: Jene, die in einer Partnerschaft mit der Mutter leben (aus der sie jederzeit verstoßen werden können) und jene, die lediglich Alimente zahlen (müssen) wollen und sonst nichts.

Nehmen Sie doch bitte den meiner Ansicht immer häufiger vorkommenden Fall. Man liebt sich und man bekommt ein Kind. Es sind oft die Frauen, die nunmehr eine Ehe ablehnen, weil sie „frei“ bleiben wollen oder weil der Vater, aus welchen Gründen auch immer, der Mutter nicht mehr gefällt. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan... Können Sie sich nicht vorstellen, daß dieser Vater sein Kind mit der gleichen Inbrunst liebt, wie die Mutter, daß er teilnehmen will am Leben seines Kindes, sich um es kümmern möchte? (...) Ist es wirklich in Ordnung, daß die Mutter ihn nach geltendem Recht eiskalt und ohne Begründung aus dem Leben seines geliebten Kindes verjagen kann? Erbarmungslos. (...) Ich kann mir nicht vorstellen, daß es dem Kind schadet, wenn es von früh auf die Liebe des leiblichen Vaters erfährt.

Hans-Arthur Klein, Ottweiler

Viel undifferenzierter, um nicht zu sagen dümmer, als Gunhild Schöller die geplante Neuregelung des Besuchsrechts für Väter nichtehelicher Kinder abhandelt, geht's kaum noch. Als ob es nicht alltäglich wäre, daß Mütter nichtehelicher Kinder bei den üblicherweise emotionsknalligen Beziehungstrennungen ihr absolutes Recht am Kind als Druckmittel gegenüber dem Vater benutzten - wenn sich schon mal die Väter für Kinder interessieren.

Oder schon mal überdacht, was der Unterschied zwischen Sorgerecht und Eigentum am Kind ist? Könnte das Thema nicht auch mit der rechtlichen Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Verhältnisse zu tun haben? Oder ist die Sorge ums Kind nach wie vor ausschließliche Berufung der Mütter, so daß deren Wohlwollen die Frage des Umgangs mit dem Kind entscheidet? Aber es findet sich immerhin auch eine Differenzierung bei G.S. - die zwischen sich kümmernden Vätern und sich nicht kümmernden. Davon, daß diese nach G.S. aber doch in „Partnerschaft“ mit der Mutter gelebt haben müßten, weiß man seit den Familienlehren des heiligen Paulus - wo die Moral blüht, fault der Verstand; also endet auch hier der gute Gedanke in einem bayerischen Flop. (...) Schade, es hätte ein spannendes Thema sein können, auch in der Triefkultur der alternativen Klein- und Halbfamilien.

Olaf Heischel, Berlin

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