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PER-Grenzwert ist rechtskräftig

Erstmals hat ein Gericht das in chemischen Reinigungen auftretende Gift Perchlorethylen als gesundheitsgefährdend bestätigt. In der Urteilsbegründung heißt es, die bisher von verschiedenen Bundes- und Ländergremien, und des Bundesgesundheitsamtes vorgelegte Beschlüsse über Grenzwerte ergäben glaubhaft, daß bei einer Konzentration von 5mg Perchlorethylen pro Kubikmeter Raumluft Gesundheitsgefahren für den Menschen zu befürchten seien. Dabei sei unwesentlich, ob die Betroffenen konkrete Beschwerden wie geschwollene Zungen, Augenreizungen, Beinkrämpfe usw. hätten. Dem Kammergerichts-Urteil liegt die Klage eines Bewohners zugrunde, dessen Wohnung über einer chemischen Reinigung liegt. Dort waren an sieben Tagen mehr als 5mg Perchlorethylen gemessen worden. Das Gericht sprach dem Geschädigten zu, dem Reinigungsbetreiber per einstweiliger Verfügung zu untersagen, weiter Konzentrationen in dieser Höhe abzusondern. Die Reinigung wird verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.

taz

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