: Beamte an die Arbeit
Beamte bei der Polizei, der Feuerwehr und im Justizvollzug sollen bei festgestellter Dienstunfähigkeit künftig nicht ohne weiteres in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Eine von Innensenator Kewenig vorgeschlagene Änderung des Landesbeamtengesetzes sieht vor, daß die Beamten verpflichtet werden, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine neue Laufbahn im öffentlichen Dienst zu erwerben. Dadurch könnten zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte in den Innendienst versetzt werden. Bisher müssen dienstunfähige Beamte nach den geltenden Bestimmungen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, wenn ihnen die Befähigung für eine andere Laufbahn fehlt oder sie mit einem Wechsel nicht einverstanden sind.
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