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Monopol-Engel?

■ Zwei-Klassen-Recht im Sozialismus: Werden künftig ADAC-Mitglieder bei Pannen in der DDR bevorzugt?

Für Verwirrung sorgt das Pannenhilfsabkommen zwischen der DDR und dem ADAC. Möglicherweise werden ADAC-Mitglieder in Zukunft auf den Transitstrecken bevorzugt. Ihnen soll kostenlos geholfen werden, wenn der Automobilclub dem Potsdamer Verkehrskombinat 15 seiner Pannenhilfefahrzeuge zur Verfügung stellt (taz berichtete gestern). Sollten Nichtmitglieder dagegen bei einem Defekt ihres Autos weiterhin die horrenden DDR-Abschleppgebühren zahlen müssen, dürfte das Wettbewerbsvorteile und eine Eintrittswelle für den ADAC bedeuten. Der ADAC selber lehnte es ab, Angaben über die Finanzierung und Kostenabrechnung bei Nichtmitgliedern zu machen, weil das Abkommmen erst heute unterzeichnet wird.

Grundsätzlich sei es gut, wenn ein Pannenhilfedienst eingerichtet werde, erklärte gestern ein Sprecher des sich als „alternativ“ nennenden Verkehrsclub Deutschland (VCD), doch ADAC-Mitglieder dürften dabei nicht bevorzugt werden. Der VCD lehnt das autozentrierte ADAC-Weltbild ab und vertritt auch Radfahrer und Fußgänger. Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Niklas forderte ebenfalls, daß „alle Angehörigen von Automobilclubs gleichermaßen von der verbesserten Regelung profitieren“. Da nicht alle Automobilclubs, die auf bundesdeutschen Straßen Pannendienste unterhalten, von der DDR zugelassen würden, dürfte der ADAC die ihm eingeräumte Monopolstellung nicht ausnutzen, betonte Niklas.

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