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Kein Urteil gegen Robert Jungk

Hanau (dpa) - Das Verfahren gegen den Zukunftsforscher Robert Jungk wegen Aufforderung zu Straftaten und Landfriedensbruchs ist vom Hanauer Amtsgericht vorläufig eingestellt worden. Wie die Tageszeitung „Hanauer Anzeiger“ in ihrer Donnerstagausgabe berichtet, kam es auf Antrag der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens.

Der Richter stellte das Verfahren nach § 154 StPO ein. Danach kann ein Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, wenn die zu erwartende Strafe neben einer anderen Strafe, die gegen den Beschuldigten bereits verhängt worden ist, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.

Im April dieses Jahres hatte Jungk schon vor einem Hanauer Schöffengericht gestanden. Er war angeklagt, weil er nach Meinung der Staatsanwaltschaft bei einer Demonstration am 8. November 1986 gegen die Hanauer Nuklearbetriebe mit den Worten „Macht kaputt, was Euch kaputt macht“ und „Gewaltfrei oder militant - Hauptsache Widerstand“ vor rund 15 000 Menschen zu Straftaten aufgefordert hatte. Im Anschluß an die Demonstration war es in Hanau zu Ausschreitungen gekommen.

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