: Gericht billigt Späths Mittagsruhe
■ DGB scheitert mit einstweiliger Verfügung / Zehn Minuten länger Suppe löffeln statt neuer Arbeitsplätze / Gewerkschaften kündigten Widerstand im „politischen Raum“ an / Anhörung kann nichts mehr verhindern
Stuttgart (dpa) - Der Weg für die von Baden-Württemberg geplante verlängerte Mittagspause für die Landesbeamten ist jetzt frei. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat den von der Landesregierung vorgesehenen „Fahrplan“ für den Entscheidungsprozeß im Kabinett indirekt gebilligt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der mit einer einstweiligen Anordnung den Verfahrensweg blockieren wollte, ist bei den Richtern abgeblitzt. Die um zehn Minuten verlängerte Mittagspause, mit der Baden-Württemberg die 38,5 -Stunden-Woche im Öffentlichen Dienst möglichst ohne neue Planstellen „umsetzen“ will, wird den Beamten und ihren Funktionären also weiter schwer im Magen liegen. Die Auseinandersetzung, daran ließen die Gewerkschaften keinen Zweifel, wird sich jetzt allerdings „auf den politischen Raum“ verlagern.
Geschickt hatte der baden-württembergische Ministerpräsident Lothar Späth die Richter im Vorfeld ihrer Entscheidung wissen lassen, daß er am Montag in seinem Kabinett nur über einen „Verordnungsentwurf“ für veränderte Arbeitszeiten beschließen lasse. Gleichzeitig aber hat er dem Gericht gegenüber „verbindlich“ erklärt, daß er sich an das im Landesbeamtengesetz vorgesehene „Beteiligungsverfahren“ der betroffenen Spitzenorganisationen halten will. Mit dieser Zusage hat der Stuttgarter Regierungschef dem DGB-Antrag die Spitze genommen.
Im Stuttgarter Staatsministerium ließ man nach der Gerichtsentscheidung keinen Zweifel daran, daß Späth die verlängerte Beamtenpause „durchziehen“ wolle. Man sah sich sogar darin bestätigt, „absolut rechtsstaatlich“ vorgegangen zu sein. Auch wenn Späths Pausenmodell jetzt bei den Betroffenen in der Anhörung auf Widerstand stößt, es kann nicht mehr blockiert werden.
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