piwik no script img

Urteil zum Arbeitslosengeld

Kassel (ap) - Arbeitslose Frauen, die vorher voll beschäftigt waren und wegen der Betreuung ihrer Kinder nur noch eine Halbtagsbeschäftigung ausüben wollen, können auch nur das halbe Arbietslosengeld beanspruchen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, es sei nicht zwingend, die Geldleistung in vollem Umfang nach den vorausgegangenen Beiträgen festzusetzen. Das Arbeitslosengeld gelte als Lohnersatz. (AZ.: Bundessozialgericht 7 RAr 32/86)

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen