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Urteil zum Arbeitslosengeld

Kassel (ap) - Arbeitslose Frauen, die vorher voll beschäftigt waren und wegen der Betreuung ihrer Kinder nur noch eine Halbtagsbeschäftigung ausüben wollen, können auch nur das halbe Arbietslosengeld beanspruchen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, es sei nicht zwingend, die Geldleistung in vollem Umfang nach den vorausgegangenen Beiträgen festzusetzen. Das Arbeitslosengeld gelte als Lohnersatz. (AZ.: Bundessozialgericht 7 RAr 32/86)

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