Golf-Verhandlungen festgefahren

Verhandlungen zwischen Iran und Irak über Zugang zur Wasserstraße Shatt al Arab blockiert / Einigung über Grenzverlauf in der Wasserstraße ist Bedingung für weitere Verhandlungen  ■  Aus Genf Andreas Zumach

Der Streit zwischen Iran und Irak über den exakten Grenzverlauf entlang der beide Länder trennenden Shatt-al -Arab-Wasserstraße und die damit verbundenen Souveränitäts und Schiffahrtsrechte blockiert die von UNO-Generalsekretär Perez de Cuellar vermittelten Verhandlungen über eine Friedenslösung für die Golfregion. Cuellars Sprecher Francois Giuliani wies gestern mittag in Genf zwar Situationsbeschreibungen wie „Stillstand“ oder „Drohender Zusammenbruch“ zurück. Doch Iraks Außenminister Tarek Asis machte wenig später auf einer Pressekonferenz den weiteren Fortschritt der Verhandlungen von einer Klärung der Shatt el -Arab-Problematik abhänigig. Nach Gesprächen zwischen technischen Experten beider Delegationen am Montag morgen war für den späten Nachmittag eine weitere Runde zwischen den beiden Außenministern vorgesehen. Basis der Verhandlungen ist die Resolution 598 des UNO -Sicherheitsrates, die - in dieser Reihenfolge - einen Waffenstillstand, den Truppenrückzug hinter „international anerkannte Grenzen“, die Rückkehr der Kriegsgefangenen sowie eine Kommission zur Klärung der Kriegsschuldfrage vorsieht. Irak, so Asis, verlangt „entsprechend präzise Regelungen für den Waffenstillstand auf den Gewässern, wie sie bereits für Land und Luft vereinbart wurden“. Iran müsse in Genf seine erklärte Absicht widerrufen, auch künftig irakische - und andere- Schiffe in der Straße von Hormuz sowie Teilen des Persischen Golfes zu kontrollieren bzw. ihnen Zugang oder Durchfahrt zu verweigern. Zwecks Durchsetzung dieser Forderung beharrt der Irak auf der „vollen und uneingeschränkten Souveränität“ über den Shatt al Arab, also auf die Grenzziehung auf der iranischen Seite dieses Wasserweges. Der Vertrag von Algier 1975 zwischen Bagdad und Teheran sieht die Grenzziehung entsprechend internationalem Seerecht nach dem „Talweg„-Prinzip vor - das heißt in der Mitte der Schiffahrtsrinne des Flusses. Asis erklärte, wie sein Staatsminister Hammadi am Sonntag abend in Bagdad, den Vertrag für „nicht mehr existent“. Iran habe ihn in den siebziger Jahren „andauernd und gravierend“ verletzt. Allerdings hatte die iranische Regierung nach dem Sturz des Schahs dieses für ungültig erklärt. Am Freitag vergangener Woche bezeichnete Irans Außenminister Velajyti in Genf den Algier-Vertrag jedoch als „gültig“ und „Grundlage für eine globale Lösung“ des Golfkonfliktes bezeichnet. In zwei Briefen an Perez de Cuellar vom 20.Juli und 11.August hat der Irak die sofortige Räumung des Shatt al Arab von Schiffwracks und Sand gefordert, um die Wasserstraße wieder befahrbar zu machen. Irak hat daran „ein elementares Interesse“, wie Außenminister Asis gestern betonte, da der Shatt al Arab „unser einziger Zugang zum Meer und wichtiger Handelsweg ist“. Auch der geplante Ausbau der zweitgrößten irakischen Stadt Basra ist ohne die Räumung des Shatt al Arab nicht möglich. Iran benutzt die Shatt-al-Arab -Problematik als Faustpfand für irakische Zugeständnisse bei den noch zu verhandelnden Artikeln der Resolution 598. Das Land kann seinen Handel schon heute weitgehend ungehindert über die Straße von Hormuz und den Golf abwickeln und ist weit weniger als der Irak auf die Nutzung des Shatt al Arab angewiesen, zumal seit der an dieser Wasserstraße gelegene iranische Ölhafen Abadan wesentlich an Bedeutung verloren hat.