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Bei Smog freie Fahrt nur noch mit Plakette

Wiesbaden (dpa) - Bei Smogalarm gilt ab 1.September bundesweit die Regelung, daß in den Verkehrsbezirken von Städten nur noch Fahrzeuge mit Otto-Motor und geregeltem Drei-Wege-Katalysator betrieben werden dürfen. Nach Mitteilung des hessischen Umweltministeriums müssen Fahrzeuge, für die eine Ausnahme vom Fahrverbot gilt, mit einer bundeseinheitlich gültigen Plakette gekennzeichnet werden. Vom Fahrverbot nicht ausgenommen sind Dieselfahrzeuge auch dann, wenn sie im Fahrzeugschein als schadstoffarm ausgewiesen sind.

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