Kollegen, nicht schießen!

■ Reaktionen auf „Todesschuß„-Forderung der Gewerkschaft der Polizei / SPD erklärend, Grüne „scharf“

„Sehr geehrte Kollegen“, schrieb der SPD -Fraktionsvorsitzende Claus Dittbrenner gestern an den Landesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im DGB. Er hatte die Berichte über die gemeinsame Pressekonferenz der CDU-Rechtsexperten und des GdP-Chefs gelesen (vgl. taz 2.9.) und sah sich dadurch veranlaßt, „noch einmal die Positionen der SPD ... deutlich zu machen“.

Die Aufnahme des „gezielten Todesschusses“ in das bremische Polizeigesetz sei „nicht erforderlich“, erklärte Dittbrenner, die aus den Pannen bei der Verfolgung der Geiselnehmer zu ziehenden Konsequenzen lägen eher im „polizeitaktischen Bereich“. Zur Abwehr akuter Lebensgefahr sei der Todesschuß auch jetzt schon als leztes Mittel möglich. Gesetzliche Normierungen des gezielten Todesschusses würden den „notfalls erforderlichen Griff zur Pistole unnötig erleichtern“, es bestehe die „Gefahr der Ausdehnung“ von Schußwaffen-Ge brauch. „Auch in den Reihen Ihrer Gewerkschaft“, erinnert Dittbrenner, scheine es unterschiedliche Auffassungen zu geben. Der GdP-Bundesvorsitzende Lutz lehnt eine Regelung des Todesschusses ab.

Die Grünen haben derweil in scharfer Form daran erinnert, daß die Todesstrafe abgeschafft ist und auch ein Geiselnehmer Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren habe. In Bayern wird behauptet, daß der Todesschuß „generalpräventative“ Wirkung haben soll - da fragt der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Oellerich: „Was heißt das denn anderes, als daß Geiselnehmern der staatlich sanktionierte Todesschuß ohne Gerichtsverfahren angedroht wird?“ Oellerich spielt auf die Debatte nach dem Tod zweier Bremer Geiseln an: „Jede Polizeitaktik muß sich vielmehr daran orientieren, den Schußwaffeneinsatz und die Gefährdung von Menschenleben unnötig zu machen.“

K.W.