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Gorleben: Mit Tricks zum Endlager

Betreibergesellschaft des Zwischenlagers hat Genehmigung für endlagerfähiges Material beantragt / Atommüll aus Wiederaufbereitungsanlagen La Hague und Windscale soll aufgenommen werden  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Für das Gorlebener Zwischenlager ist jetzt auch eine Genehmigung zur Lagerung von Rückständen aus der Wiederaufarbeitung beantragt worden. Wie die Physikalisch -Technische Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) bestätigte, liegt dort seit dem 21.Juni ein Genehmigungsantrag der Betreibergesellschaft „Brennelementlager Gorleben GmbH“ (BLG) auf Lagerung von sogenannten „Glaskokillen“ vor, in die hochradioaktive Reste aus der Wiederaufarbeitung eingeschmolzen werden. Obwohl es sich bei diesen Glaskokillen auch nach Aussage der PTB um „endlagerfähiges Material“ handelt, wurde die Zwischenlagerung wiederum nach Paragraph 6 des Atomgesetzes beantragt. Der Paragraph regelt die „Aufbewahrung von Kernbrennstoffen“ und sieht keine Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren vor.

Dieser Weg der Genehmigung ist von den Grünen und der SPD im Niedersächsischen Landtag als „glatt rechtswidrig“ kritisiert worden. Bei den Glaskokillen, so die Grünen, handele es sich zweifelsfrei um Atommüll.

Bei der Lagerung von hochradioaktiven Glaskokillen, die die Bundesrepublik aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Windscale zurückzunehmen hat, wird nach Ansicht der Grünen noch einmal „die ganze juristische Trickserei“ deutlich, mit der bei der Genehmigung des Gorlebener Zwischenlagers die Bürger um ihre Beteiligungsrechte betrogen wurden. Errichtet habe man das Lager auf Grundlage einer Baugenehmigung. Atomaren Abfall dürfe man aber nur in Anlagen lagern, die nach einem Planfeststellungsverfahren errichtet worden seien. Um die Lagerung von abgebrannten Brennelementen genehmigen zu können, habe man diese schon von „Atommüll“ zu Kernbrennstoffen umdefinieren müssen. Dieses Umdefinieren werde bei den Glaskokillen, die nur noch in ein Endlager sollen, völlig absurd.

Auch nach Aussage der PTB ist die Frage, ob es sich bei den Glaskokillen um Kernbrennstoff oder um Atommüll handelt, „zumindest umstritten“. Allerdings sei auch das Bundesumweltmisterium der Auffassung, daß alle Stoffe, in denen Kernbrennstoffe enthalten seien, als Kernbrennstoffe im Sinne des Atomgesetzes zu gelten hätten. Das Genehmigungsverfahren für die Glaskokillen nach Paragraph 6 des Atomgesetzes habe man in Übereinstimmung mit dem Bundesumweltminister eingeleitet.

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