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EG-Richter gegen Fleischkontrollen

Luxemburg (ap) - Systematische Geflügelfleischkontrollen an den Binnengrenzen der EG sind unzulässig, heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag. Zulässig seien nur noch gelegentlich durchgeführte gesundheitsbehördliche Kontrollen. Ständige Überprüfungen seien überflüssig, weil in den Herkunftsländern ein „harmonisiertes System behördlicher Kontrollen“ eingeführt worden sei. Im Streit um deutsche Kontrollen niederländischer Fleischlieferungen verwies der Europäische Gerichtshof die Entscheidung zurück an das Bundesverwaltungsgericht.

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