: taz für Uni Passau
Freistaat Bayern muß das Abo bezahlen ■ Aus Regensburg Bernd Siegler
Ab sofort wird die Universitätsverwaltung Passau die fällige Rechnung für das vom Sprecherrat der Hochschule bestellte taz-Abonnement begleichen müssen. Der Versuch, der Studentenvertretung die taz zu verweigern, schlug damit fehl. Das Verwaltungsgericht Regensburg gab dem Sprecherrat recht und erklärte einen entsprechenden Bescheid des Uni -Kanzlers für aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens, dessen Streitwert auf ein taz-Jahresabo (348 Mark) festgesetzt wurde, muß der Freistaat Bayern als Beklagter tragen.
Das Bayerische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hatte den Bezug der taz als „nicht notwendig zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Studentenvertretung“ erachtet. Dagegen klagte im Auftrag des Sprecherrats Heinrich Schütz auf „Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Abonnement der taz“.
Daß nun die taz im Gegensatz zur 'Frankfurter Rundschau‘, der 'Süddeutschen Zeitung‘ und der 'Zeit‘ nicht mehr aus Haushaltsmitteln bezahlt werden sollte, wertet Schütz als „politische Inhaltskontrolle“ und als Akt der Zensur.
Landesanwalt Junge-Hermann hatte eigens ein Exemplar der taz zur Verhandlung mitgebracht und stellte ohne Begründung fest, die taz sei weder unabhängig noch objektiv.
Richter Markart deutete schon im Verlauf der Verhandlung an, daß man hier nicht mit dem Haushaltsrecht argumentieren könne. Er hielt es für problematisch, „eine Zeitung aus den Tageszeitungen auszugrenzen“ und betonte in seinem Urteil, daß der Bezug einer Zeitung, „die zum Meinungsspektrum gehört und zur Meinungsvielfalt beiträgt“, keine rechtswidrige Maßnahme sein kann.
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