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Der Dienst beginnt beim Pförtner

Berlin (taz) - Die Arbeitszeit für Angestellte im Öffentlichen Dienst beginnt am Eingang der Dienststelle und nicht erst am Arbeitsplatz. Dieser Auffassung der Gewerkschaft ÖTV im Streit um Wegezeiten innerhalb von Arbeitsstätten ist jetzt das Bundesarbeitsgericht gefolgt.

Das Gericht entschied damit positiv über die Klage von Krankenschwestern und Krankenpflegern des Städtischen Krankenhauses Schwabing in München, nach deren Auffassung ihre Arbeitszeit nicht erst auf der Station, sondern bereits an den Pforten des Krankenhauskomplexes beginnt. Das Gericht stützt sich auf die entsprechenden Passagen des Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT). Die Wege innerhalb der Arbeitsstelle und Umkleidezeiten gelten danach als Arbeitszeit. Entsprechende Tarifvereinbarungen gibt es laut ÖTV für die Arbeiter bei Bund und Ländern. Nach dem Tarifabschluß im Öffentlichen Dienst im Frühjahr hatten die Arbeitgeber bei der Schlußformulierung des Vertragstextes den Versuch unternommen, die Regelung über die Wegezeiten auszuklammern.

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