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Schutz für Männerrechte-betr.: "Schutz auch ohne Ehering", taz vom 1.10.88

betr.: „Schutz auch ohne Ehering“, taz vom 1.10.88, Seite 1

Es ist wieder mal zum Kreischen mit euch. Die eheähnlichen Gemeinschaften werden als eheähnlich anerkannt. Das kennen wir schon vom Sozialamt und von der Arbeitslosenhilfe her. Das hat Vater Staat schon immer interessiert, wenn er sich Kohle sparen konnte und auf den Unterhalt durch den „eheähnlichen“ Partner verweisen durfte. (...)

Aber weg von den finanziellen Nebensächlichkeiten. Wie wir wissen (oder nicht?) ist die Ehe dazu da, die Kinder der Frau an den Mann zu binden. Es soll jetzt ein Sorgerecht geben für nichteheliche Väter - gegen den Willen der Frau, eben als Recht. Da kann frau den Frauen nur raten, niemals einem Mann zu erzählen, daß ein Kind von ihm sein könnte denn schon hat er das Recht zu bestimmen, in Besitz zu nehmen oder zu erpressen. Auch wenn er noch nie eine Windel von innen gesehen hat - auch das nichteheliche Kind ist juristisch „sein“ Kind. (...)

Wer wird denn da geschützt mit dem Gesetzesvorhaben? Die Rechte von Männern! Herr Engelhard vom Justizministerium hat da mehr begriffen: Die die als verheiratet behandelt werden wollen, können ja heiraten. Wer den „Schutz“ des Eherechts wirklich will, könnte das tun. (...) Den Frauen, die sich unverheiratet besser fühlen und das Sorgerecht für ihre Kinder allein wollen, will der Staat so beikommen. Sie erklären sie per Gesetz als „so gut wie verheiratet“, und hoppla, schon sind die Rechte der Männer über die Kinder und Frauen auch da verankert. Oder dachtet ihr, das Gesetzesvorhaben sei ein revolutionärer Ausscherer aus der üblichen „Familienpolitik“? Hachja, das Geld. Dann müssen Unterhalte gezahlt werden und Prozeßkosten. Denn mit Unterhalt und Sorgerecht gibt es dann die Scheidungsprozesse - ohne jemals beim Standesamt gewesen zu sein. (...)

Druckt weiter eure Kontaktanzeigen, wenn ihr's nicht lassen könnt, oder spendet an ein Ehevermittlungsinstitut, aber stellt es gefälligst nicht als Schutz durch den Staat hin, wenn Nicht-Heiratswillige per Gesetz als verheiratet gelten sollen.

Roswitha aus München

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