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Polizisten wegen Prügeln angeklagt

■ Bochumer Demonstrant landete nach Festnahme mit Nasenprellung und geschädigter Wirbelsäule im Krankenhaus / Beamte bestreiten Vorwürfe

Bochum (ap) - Wegen Mißhandlung eines Demonstranten müssen sich seit Mittwoch zwei 24 und 28 Jahre alte Polizeibeamte vor dem Bochumer Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Köperverletzung im Amt vor.

Laut Anklage sollen die Polizisten bei einer Demonstration gegen die Räumung besetzter Häuser im November 1986 in Bochum einen vermummten Demonstranten aus der Menge herausgegriffen und anschließend schwer verletzt haben.

Der Demonstrant erlitt einen Oberarmschaftbruch, eine Nasenprellung und eine Schädigung der Halswirbelsäule. Er mußte längere Zeit stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Nach den Ermitlungen der Staatsanwaltschaft hatte einer der Beamten den Demonstranten in den Schwitzkasten genommen, während ein zweiter ihn zusätzlich im sogenannten „Kreuz -Fessel-Griff“ hielt, so daß der Angeklagte laut vor Schmerz schrie. Am Polizeiwagen sollen sie ihr Opfer mit Kopf und Schulter so heftig gegen den vorderen linken Kotflügel gestoßen haben, daß im Wagen eine Beule entstand.

Die Beamten hatten bereits während der Ermittlungen die Vorwürfe entschieden bestritten. Der 24jährige gab nach Angaben eines Gerichtssprechers an, der Armbruch sei möglicherweise bei einem Sturz während der Festnahme entstanden.

Sein älterer Kollege erklärte den Bruch durch die heftige Gegenwehr des Demonstranten beim Fesselgriff. Beide bestritten, ihr Opfer gegen den Polizeiwagen gestoßen zu haben. Der Prozeß wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

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