Lebenslang für Elternmord

■ Im Prozeß gegen Roland Krüger befand das Gericht auf lebenslange Freiheitsstrafe / Ein Tonband des Bordellchefs Harbecke spielte eine wichtige Rolle

Zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wurde gestern der 59jährige Roland Krüger verurteilt. Die Schwurgerichtskammer sah als erwiesen an, daß der ehemalige Diamantenschleifer, Heilpraktiker und hochverschuldete Kudamm-Gastronom seine Eltern aus Habgier durch zwei gleichzeitig abgefeuerte Kopfschüsse ermordet hat, um sich den Zugriff auf ein Erbe in Höhe von fünf Millionen Mark zu sichern.

Krüger hatte den Mord der Kripo gegenüber zugegeben, aber zu Beginn der Hauptverhandlung Anfang Juni die Tat bestritten und den Bordellchef Dieter Harbecke beschuldigt. Der nämlich hatte wenige Tage nach dem Mord vor fast genau einem Jahr der Kriminalpolizei ein Tonband mit zwei Gesprächen vorgelegt, in denen ihm Krüger von der Tat berichtete. Krüger behauptete zwar zu Beginn des Prozesses, Harbecke habe ihm das Geständnis entlockt. Doch die Kammer hörte aus den Bändern, die der Bordellier heimlich aufgenommen hatte, soviel „Täterwissen“ heraus, daß sie an Krügers Alleinschuld an der Tat keine Zweifel hatte.

Auch die Lebensgeschichte des 59jährigen wog in ihrer Tristesse nicht schwer genug, um Krüger mit einer Zeitstrafe davonkommen zu lassen. Krüger hatte zunächst „abgrundtiefen Haß“ vor allem auf seine Mutter als Motiv für die Tat geltend gemacht. Sie habe ihm zeitlebens die Anerkennung versagt, durch Intrigen seine beiden Ehen zum Wanken gebracht, schon in seiner Kindheit seine Beziehung zu Frauen verdorben, indem sie sich sexuell an ihm verging. Weil seine Mutter Jüdin war, sei er als Junge diskriminiert worden. Zwar hatten ihm seine Eltern, das ergab die Beweisaufnahme, oft und mit viel Geld ausgeholfen, doch als Krüger ihnen die Geschichte einer Krebskrankheit erzählte, um mehrere hunderttausend Mark von ihnen zu bekommen, wurden sie mißtrauisch und drohten, ihn zu enterben. Bevor sie ihre Absicht in die Tat umsetzen konnten, kamen sie ums Leben.

Krüger hatte der Kammer gesagt, es sei im Oktober letzten Jahres zum Streit gekommen, weil in ihm der Haß auf seine Eltern, die sich immer in sein Leben eingemischt hätten, übermächtig geworden sei. Wie eine „rosarote Welle“ habe ihn die Wut überwältig - als er wieder zu sich kam, waren seine Eltern tot. Zwar sah auch die Kammer in Krüger einen „labilen, leicht beeinflußbaren Angeklagten“, wollte aber kein „affektives Geschehen“ im Ablauf der Tat erkennen. Die Form der Schußkanäle widerspräche Krügers Behauptung von der plötzlichen Wut. Zudem habe er dem Bordellier gegenüber behauptet, die „perfekte Sache“ gemacht zu haben. „Heimtückisch und aus Habgier“, so Richter Heinze, habe Krüger seine Eltern erschossen, nachdem sie ihn zu enterben gedroht hatten.

Krüger selbst nahm das Urteil mit unbewegtem Gesicht entgegen.

wvb