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Vergewaltigung in Ehe weiter legal

■ Gesetzentwurf der SPD zur „Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe“ im Bundestag abgelehnt / Richter und Staatsanwälte zunehmend für Anerkennung der Strafbarkeit

Berlin (taz/dpa) - Die Reform des Vergewaltigungsparagraphen im Strafgesetzbuch - ursprünglich von der Regierungskoalition noch für diese Legislaturperiode vorgesehen - rückt auf Betreiben der Abtreibungsgegner in der Union in immer weitere Ferne. Im Rechtsausschuß des Bundestages wurde am vergangenen Donnerstag der Gesetzentwurf der SPD zur „Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe“ von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Die Grünen enthielten sich der Stimme. Abgeordnete aus der Union, vornehmlich aus Kreisen der CSU, hatten erklärt, aus Gewissensgründen nicht zustimmen zu können. Sie befürchten, daß mit der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe die Zahl der Abtreibungen auf Grund der kriminologischen Indikation steigen wird. Der Widerstand der Abtreibungsgegner blockiert ebenso den Entwurf des Justiz und Familienministeriums. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, man müsse weiterhin „Überzeugungsarbeit“ leisten. Die Argumente der Unionsabgeordneten würden „der Sache nach nicht ziehen“. Eine Erweiterung des §218 sei nicht gegeben. Eine vergewaltigte Ehefrau könne heute schon im Falle psychischer und sozialer Not die Notlagenindikation geltend machen.

Richter und Staatsanwälte in der Bundesrepublik sprechen sich dagegen zunehmend dafür aus, die Strafbarkeit von Vergewaltigungen in der Ehe anzuerkennen. Dies hat eine Richterin am Freitag zu Ende einer Tagung in Trier zum Problem „Gewalt an Frauen“ berichtet. Bisher sei dieses Delikt nur unter dem Aspekt der Körperverletzung und Nötigung strafbar. Dies empfänden Richter und Staatsanwälte immer mehr als „ungerecht und unerträglich“. Jedes Jahr gebe es schätzungsweise mehrere hunderttausend Vergewaltigungen in der Ehe.

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