: Frauenrecht ist Menschenrecht??!??
■ betr.: taz vom 17.10.88
14. Schafferinnenmahl im Haus der Bürgerschaft in der letzten Woche.
Zu diesem Mahl waren wie immer 100 Gäste eingeladen. Angemeldet hatten sich ca. 170.
Das Thema lautete „Frauenrecht ist Menschenrecht“.Den 20 Schafferinnen - die jedes Jahr dieses Frauenmahl ausrichten
-kam es darauf an, ausländische und deutsche Frauen zusammenzubringen, um mit ihnen ihre gemeinsamen - denn von der gesellschaftlichen Gleichstellung sind sowohl die deutschen als auch die ausländischen Frauen noch weit entfernt - aber auch jeweils besonderen Probleme während des Mahls in gemütlicher Tischrunde zu diskutieren.Daher war auch “ nur“ die Hälfte der Gäste Ausländerinnen.
Außerdem „durften“ sie nicht nur tafeln, so als wären sie nur geduldet, sondern wir waren sehr erfreut, daß diese Veranstaltung so regen Zuspruch fand.Die Anmeldungen hierfür beweisen es!
Jede von ihnen ist ausnahmslos zu Wort gekommen'nachdem das Problem mit der kurdischen Tanzgruppe gelöst war. Es war daher auch keine Alibiveranstaltung. Ganz im Gegenteil! Es wurde ferner vereinbart, in kleinen Treffen die praktischen, alltäglichen Probleme der Ausländerinnen zu behandeln, wie es von seiten einiger Frauen des Dachverbandes ausländischer Kulturvereine, insbesondere von Güle Iletmis, formuliert wurde.Die Maßnahmen zur Einführung des kommunalen Wahlrechts wurden ebenfalls von dieser Organisation begrüßt.
Unter 100 Frauen war die Tunesierin die einzige, die sich kritisch dazu äußerte, was ihr gutes Recht ist. Vom Für und Wider lebt schließlich eine lebendige Diskussion.
In ihren Forderungen waren sich alle Teilnehmerinnen einig:
Daß Frauen im Land bleiben dürfen, wenn ihr Mann stirbt, oder sie sich scheiden lassen, oder ein Mädchen von Zuhause auszieht, d.h. das Wohnrecht der Frau muß von der Arbeits und Aufenthaltserlaubnis des Ehemannes (oder Vaters) abgekoppelt werden.Auch das Asylrecht muß reformiert werden, es soll als zusätzlichen Grund „sexistische Verfolgung“ aufnehmen, d.h. Frauen, die aus Gegenden fliehen, in denen Frauen und Mädchen unmenschlich behandelt werden (Vergewaltigung von Mädchen in ihren Heimatländern, weil Jungfrauen nicht gefoltert und gesteinigt werden dürfen).Die zweite Generation soll dieselben Rechte und Chancen haben wie einheimische Jugendliche.
Jutta Kellmannn-Hoppensack
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