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Geldstrafe für Greenpeace-Aktion

Amtsgericht Itzehoe verurteilt Umweltschützer wegen Sachbeschädigung / Er hatte wegen Wasserproben ein Abwasserrohr der Bayer AG angebohrt / Kieler Landesregierung verspricht neues Wasserrecht  ■  Aus Itzehoe Dieter Hanisch

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat die Rechtsordnung wieder einmal erheblich gefährdet, so jedenfalls Amtsrichter Lothar Penzlin vor dem Schöffengericht Itzehoe. Er verurteilte Harald Zindler von Greenpeace aus Hamburg wegen Sachbeschädigung zu 2.400 Mark Geldstrafe. Zindler hatte mit weiteren Aktivisten am 16.Juli 1987 in der Elbmündung an einem von zwei Abwasserrohren der Bayer-Werke Brunsbüttel einen Probeentnahmehahn installiert und dazu das Abwasserrohr angebohrt. Greenpeace schlug der Bayer AG damals sogar vor, eine professioneller angebrachte Probeentnahmeeinrichtung finanzieren zu wollen.

Die Bayer AG reagierte darauf mit einem Strafantrag wegen Sachbeschädigung und machte Schadensersatzansprüche in Höhe von 404.786,85 Mark geltend. Vor dem Amtsgericht ging es gestern lediglich um die Sachbeschädigung. Ein Zivilrechtsprozeß wird vor dem Landgericht Itzehoe stattfinden. In den Gerichtsakten finden sich dazu vier verschiedene Entwürfe der Bayer AG, deren Angaben bis zu 8.000 Mark abweichende.

Bayer-Ingenieur Peter Wagner gestand dazu im Zeugenstand, daß sich das Werk weder Kostenvoranschläge für die Reparatur eingeholt habe. Stotternd und sichtlich mit Unbehagen mußte Wagner zudem einräumen, daß in den Schadensberechnungen auch Bearbeitungsgebühren, Abschreibungskosten, Werbungskosten, besondere Aufwendungen etc. enthalten sind.

Während Staatsanwalt Bestmann für eine Verurteilung zu 100 Tagessätzen a 40 Mark eintrat, weil solch eine spektakuläre Aktion möglicherweise zu Nachahmertaten animieren könne, sprach Michael Günther, Anwalt von Zindler, davon, daß der Schaden durch Anbringen einer Manschette mit rund 500 Mark hätte beseitigt werden können. Die Bayer AG entschied sich allerdings für einen Austausch des Rohrstücks.

Mit der Aktion wollte Greenpeace seiner Forderung nach einem gläsernen Abflußrohr Nachdruck verschaffen. Erst in der vergangenen Woche überreichte die Umweltschutzorganisation in Kiel dem dortigen Umweltministerium eine Unterschriftenliste von 8.000 Namen. Dabei wurde Greenpeace versichert, daß die Landesregierung gerade an einer Novellierung des Landeswassergesetzes arbeite, die es in Zukunft ermöglichen soll, Einsicht in alle Genehmigungsakten sowie bei der tatsächlichen Abwassereinleitung zu nehmen.

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