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Springer-Erben haben Nachsehen

Offenburg (dpa) - Der Verleger Hubert Burda hat die erste Runde der gerichtlichen Auseinandersetzung mit seinen Brüdern Franz und Frieder Burda für sich entschieden. Das Landgericht Offenburg sprach dem jüngsten der drei Burda -Brüder ein Vorkaufsrecht für das 26,1-Prozent-Aktienpaket an der Axel Springer AG zu, das Franz und Frieder Burda im April 1988 an die Springer-Erben veräußert hatten. Die Brüder kündigten Berufung an.

Die beklagten Brüder müssen auch die Kosten des Verfahrens von 1,2 Millionen DM tragen. Der Streitwert war auf 230 Millionen DM festgesetzt worden.

Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, nachdem Franz und Frieder Burda im Frühjahr ihr Aktienpaket am größten europäischen Zeitungshaus mit einem Nennwert von 42 Millionen DM an die Erben des Verlegers Axel C. Springer zurückverkauft hatten. Als Kaufpreis sollen dafür 530 Millionen DM vereinbart worden sein.

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