Kommunales Wahlrecht beerdigt

Ein Gesetzesvorschlag der AL zum kommunalen Wahlrecht für AusländerInnen wurde gestern vom Parlament erwartungsgemäß abgelehnt. AL und SPD wiederholten noch einmal, daß demokratische Mitbestimmung bei der Beteiligung von ausländischen MitbürgerInnen beginne. Auch rechtlich sei ein kommunales Wahlrecht in der Bundesrepublik genau wie in Holland oder Schweden möglich. Die CDU ist „rechtlich und politisch“ dagegen und will an einer Einbürgerung als Voraussetzung von Wahlbeteiligung festhalten.