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Keine Weiterreise für Kinder

■ Das Bundesinnenministerium hat einer Fluggesellschaft in Bulgarien vom Weiterflug tamilischer Kinder abgeraten / Die meisten Minderjährigen wurden gegen ihren Willen zurück nach Colombo gebracht

Berlin (taz) - Das Bundesinnenministerium hat auf Nachfragen eingeräumt, daß es am Wochenende einer Fluggesellschaft in Bulgarien abgeraten hat, eine Gruppe von 54 tamilischen Kindern und Jugendlichen in die Bundesrepublik weiterzubefördern. Wie berichtet, war den jungen Tamilen nach einem Zwischenstopp in Sofia plötzlich die Weiterreise nach Frankfurt verweigert worden, wo sie teilweise von ihren Eltern erwartet wurden. Sie wurden am Montag gegen ihren Willen nach Colombo zurückgeflogen.

Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums hatte die Fluggesellschaft bei der Bundesregierung angefragt, ob Einwände gegen einen Transport der zumeist unter 16 Jahre alten Tamilen bestünden. Als Beantwortung dieser Anfrage habe das Innenministerium der Fluggesellschaft von einem Weitertransport abgeraten. Schließlich könnten die Fluggesellschaften nicht einfach jeden Ausländer in die Bundesrepublik bringen, erklärte Ministeriumssprecher Butz. Was die Fluggesellschaften mit einer solchen „Empfehlung“ anfingen, sei deren Sache, „die brauchen sich ja nicht daran zu halten“. Im selben Atemzug bestritt Zimmermanns Pressesprecher, daß die Zurückweisung der Tamilen auf Veranlassung des Innenministeriums geschehen sei. Man habe in Bonn keine Kenntnis von dem zwangsweisen Rücktransport nach Colombo gehabt und „nicht mit Sofia telefoniert“.

Daß man der Fluggesellschaft im fernen Sofia von einem Weitertransport nach Frankfurt „abgeraten“ hat, begründete das Innenministerium gestern mit dem fehlenden Visum der Tamilen. Nach letzten Informationen sollen jedoch 35 der 54 Tamilen ihren Pässen zufolge unter 16 Jahren gewesen sein und hätten dementsprechend kein Einreisevisum für die Bundesrepublik benötigt. Erst nach dem Eintreffen in der Bundesrepublik müßten sie nach drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Man sei eben davon ausgegangen, so erklärte Ministeriumssprecher Butz, daß diese Personen einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik planten, und dafür würde ein Visum verlangt.

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