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Maulkorb für §129a-Veranstaltung

■ Veranstalter dürfen keine Aussagen machen, „die Gegenstand des laufenden Verfahrens sind“

München (taz) - Der Wirbel um den Münchner 129a-Prozeß geht weiter: Gestern Mittag gab das Kreisverwaltungsreferat München (KVR) den Auflagenbescheid für die Informations- und Diskussionveranstaltung zum Prozeß am Montag bekannt. Zwar dürfen die Betroffenen des Verfahrens, Wolli K. und Janin S., zu Wort kommen, aber keine Aussagen machen, „die Gegenstand des laufenden Verfahrens sind“. Außerdem sollen die Veranstalter, ein Bündnis aus Betroffenen, der Bayerischen Strafverteidigerinitiative, Alternativprojekten und der Grünen Stadtfraktion, einschreiten, wenn beispielsweise die Freilassung von Günther Sonnenberg gefordert oder Parolen wie „Wir sind nicht alle, es fehlen die Gefangenen“ gerufen werden.

Für die Veranstalter bezeichnete Wolfgang Bendler von der Bayerischen Strafverteidigerinitiative den Bescheid als „Knebelungspolitik“. Die Organisatoren sehen darin den weiteren Versuch, eine kritische Öffentlichkeit zum Prozeß auszuschalten. Gestern wurden gerichtliche Schritte eingeleitet. Die Grünen im Stadtrat forderten unterdessen Oberbürgermeister Kronawitter auf, KVR-Chef Uhl zurechtzuweisen. Er hatte den Grünen vorgeworfen, als Mitveranstalter mit „Mördern und Totschlägern“ gemeinsame Sache zu machen.

Florian Schneider

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