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Der Bau des Endlagers geht weiter

Oberverwaltungsgericht Lüneburg entscheidet: Atomrechtliches Genehmigungsverfahren in Gorleben nicht notwendig / Gericht pocht auf Erkundungscharakter der Baumaßnahmen  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat gestern zwei Klagen auf Stopp aller Bauarbeiten am Gorlebener Atommüllendlager abgewiesen. Fünf Bürger aus Lüchow-Dannenberg hatten gegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zwei Unterlassungsklagen angestrengt, durch die alle weiteren „Erkundungsmaßnahmen“ am Gorlebener Salzstock untersagt werden sollten. Die Kläger hatten die Auffassung vertreten, daß ein Weiterbau am Gorlebener Endlager erst nach einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zulässig sei. Denn nach Abschluß der jetzt von der PTB geplanten „untertägigen Erkundung“ des Salzstockes sei das atomare Endlager bereits weitgehend fertig.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem gestrigen Urteil voll die Rechtsauffassung der Physikalisch -Technischen Bundesanstalt übernommen. Das Erkundungsbergwerk, so hieß es in der Urteilsbegründung, sei nicht mit dem Endlager gleichzusetzen, deswegen sei für die weitere Erkundung des Salzstockes auch kein atomrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Bei Errichtung des Erkundungsbergwerkes sei nur Bergrecht und nicht Atomrecht anwendbar.

In dem Verfahren hatte einer der Kläger außerdem vorgebracht, durch die Salzhalde, die beim Endlagerbau aufgeschüttet werden muß, werde der ihm gehörende umliegende Wald geschädigt und seiner Fischereirechte durch Salzeinleitungen in die Elbe verletzt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg steht es dies allerdings nicht von vornherein fest, daß diese Schäden durch den Endlagerbau wirklich entstehen. Die Unterlassungsklage wurde deswegen auch in diesem Punkte abgewiesen.

Der Berliner Rechtsanwalt Geulen kündigte gestern Revision beim Bundesverwaltungsgericht an. Siehe auch Kommentar

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