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Die Steuererhöhungen

Bonn (dpa) - Der Bundestag hat am Donnerstag abend den Erhöhungen von Verbrauchssteuern um 8Mrd. Mark zugestimmt.

-Für bleifreies Normal- und Superbenzin steigt die Steuer um neun auf 57 Pfennig je Liter und zwei Jahre später um drei auf 60 Pfennig. Für verbleiten Kraftstoff steigt sie um zwölf auf 65 Pfennig und in der zweiten Stufe um zwei auf 67 Pfennig.

-Die gewerbliche mittelständische Luftfahrt wie Lufttaxis und Flugzeuge der Bundeswehr werden von der Steuer befreit.

-Die Steuer für leichtes Heizöl zieht von 1,66 Pfennig je Liter auf 5,66 Pfennig an.

-Die neue Erdgassteuer wird an mit 26 Pfennig je 100 Kilowattstunden erhoben.

-Flüssiggas wird mit 3,60 Mark je 100 Kg. versteuert.

-Für fabrikfertige Zigaretten wird die Steuer vom 1.Mai 1989 an auf mindestens zehn Pfennig je Zigarette festgelegt.

-Die Steuer auf Feinschnitt wird um auf 18,5 Pfennig je 50 Gramm erhöht.

-Kfz-Steuer: Für schadstoffarme Diesel gilt die befristete Befreiung nicht mehr.

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