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Urteil gegen Skinhead

■ Junge Frau wegen Vorfall bei Straßenfest zu Bewährungsstrafe verurteilt / Skinheads bewarfen Türken mit Flaschen und einem Bierfaß

Eine 22jährige Frau, die sich im Juli vergangenen Jahres an einer Randale von Skinheads gegen türkische Jugendliche beteiligt hatte, wurde gestern von einem Jugendschöffengericht zu sieben Monaten Freiheitsstrafe wegen Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Vorfall hatte sich am Rande eines Straßenfests in der Pichelsdorfer Straße in Spandau ereignet.

Nachdem die türkischen Jugendlichen aus einer Gruppe von 15 bis 20 Skinheads mit Flaschen und einem Bierfaß beworfen worden waren, war einer von ihnen von der Polizei festgenommen worden. Daraufhin hatte sich die Wut der Gruppe gegen die Polizeibeamten gerichtet. „Wir haben uns fürchterlich mit ein paar Skinheads geprügelt“, berichtete einer der Polizeizeugen gestern vor Gericht. Ein Polizist erlitt dabei Kratzwunden.

Die 22jährige berufslose Angeklagte war nach Angaben der Polizeizeugen mit ganzer Kraft gegen die Beamten angerannt und hatte an diese Tritte, Schläge und Kratzer ausgeteilt.

Die Angeklagte, die auf Nachfrage des Gerichts bestätigte, mit den Skinheads befreundet zu sein, behauptete, die Provokation auf dem Straßenfest sei von den türkischen Jugendlichen ausgegangen. Sie bestritt auch jegliche Tätlichkeiten gegen die Beamten. Sie gab an, von der schaulustigen Menge gegen die Polizisten geschubst worden zu sein.

Das Gericht schenkte jedoch der Aussage der sieben Polizeizeugen mehr Glauben. Der vorsitzende Richter verwies in der Urteilsbegründung darauf, daß die „Gesinnung der Skinheads“ strafverschärfend zu Buche geschlagen sei. Der Prozeß gegen die drei männlichen Mitangeklagten der 22jährigen soll Ende Januar vor dem Amtsgericht stattfinden.

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