: Lang lebe der Porto-Paragraph
Schwere Bedenken gegen eine effektivere Durchsetzung der Gleichbehandlung von Frauen hatte die Mehrheit der Ländervertreter im Bundesrat auf dessen Sitzung am Freitag. Bei der erneuten Diskussion der EG-Richtlinie, die vorsieht, beim Verdacht einer Diskriminierung am Arbeitsplatz die Beweislast umzukehren, blieb man bei seinen alten Positionen. So muß in der Bundesrepublik weiterhin die Frau nachweisen, daß sie, z.B. bei einer Einstellung, den kürzeren zog, weil sie eine Frau ist. Dieser Nachweis gelingt fast nie - und wenn, dann bekommt frau nur die Kopier- und Portokosten erstattet.
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