: Keine Behinderung
Aus dem Gastgeberland-Abkommen zwischen USA und Vereinten Nationen ■ D O K U M E N T A T I O N
Artikel IV (Kommunikation und Transit), Abschnitt 11:
Die Bundes-, Staats- und Ortsbehörden der Vereinigten Staaten werden dem Transit von Repräsentanten der Mitglieder oder Beamten der Vereinten Nationen oder Sonderorganisationen oder Vertretern nichtregierungsamtlicher Organisationen, die von den Vereinten Nationen zum Zweck der Beratung anerkannt sind, zum oder vom Hauptquartierbezirk keinerlei Behinderung auferlegen (...)
Abschnitt 12:
Die Bestimmungen in Abschnitt 11 sind ungeachtet der Beziehungen anwendbar, die zwischen den Regierungen der Personen, auf die in diesem Abschnitt Bezug genommen wird, und der Regierung der Vereinigten Staaten bestehen.
Abschnitt 13:
a) Gesetze und Bestimmungen, die in den Vereinigten Staaten bezüglich der Einreise von Ausländern gültig sind, sollen nicht in solcher Weise angewendet werden, daß sie den Privilegien zuwiderlaufen, auf die in Abschnitt 11 Bezug genommen wird. Wenn Visa für Personen erforderlich sind, auf die in diesem Abschnitt Bezug genommen wird, sollen sie ohne Kosten und so umgehend wie möglich gewährt werden.
b) Gesetze und Bestimmungen, die in den Vereinigten Staaten bezüglich der Niederlasung von Ausländern gültig sind, sollen nicht in solcher Weise angewendet werden, daß sie den Privilegien zuwiderlaufen, auf die in Abschnitt 11 Bezug genommen wird (...)
Nach Unterzeichung des Vertrages im Jahr 1946 hat der US -Kongreß im Verlauf des Ratifizierungsverfahrens 1947 im Ratifizierungsgesetz einen Passus eingefügt, auf den sich das US-Außenministerium bei der Visumsverweigerung beziehen könnte. Dieser Passus, der Bestandteil des Ratifizierungsgesetzes, aber nicht des Vertrages mit den Vereinten Nationen ist, hat folgenden Wortlaut:
„Nichts in dem Abkommen soll so ausgelegt werden, daß in irgendeiner Weise das Recht der Vereinigten Staaten einschränkt, verkürzt oder abgeschwächt wird, seine eigene Sicherheit zu gewährleisten und die Einreise von Ausländern in irgendein Territorium der Vereinigten Staaten vollständig zu kontrollieren, ausgenommen die unmittelbare Umgebung (des Hauptquartiers) (...) und solche Gebiete, die beim Transit zu jener und einem fremden Land billigerweise zu durchqueren notwendig ist.
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