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Die „Ruine“ fällt

■ Berühmtes Schöneberger Szene-Denkmal „Ruine“ darf abgerissen werden

Die berühmte „Ruine“ am Winterfeldtplatz kann abgerissen werden. Gestern hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) eine Veränderungssperre für nichtig erklärt, die den Abbruch bislang untersagte. Die Eigentümerin, die R + W Immobilien-Gesellschaft, will jedoch erst abreißen, wenn ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist, so Geschäftsführer Krogmann gestern zur taz. Der Abriß sei jedoch nötig, da das Haus jährlich Verluste von 60.000 Mark einbringe.

Die Gesellschaft hatte die „Ruine“ 1979 gekauft. Abriß- und Bauanträge lehnte das Bezirksamt Schöneberg jedoch stets ab, zuletzt mit der Absicht, einen Erhalt des Gemäuers zu prüfen. Der Bausenator erließ auf Schöneberger Bitten hin 1986 die Veränderungssperre, die während des laufenden Planungsprozesses verhindern soll, daß durch Abriß und Neubau vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die R + W hatte dagege vor dem OVG ein Normenkontrollverfahren angestrengt, das jetzt zu ihren Gunsten ausging.

Aber auch das Bezirksamt Schöneberg hat das traditionsreiche Gemäuer jetzt abgeschrieben. „Wir haben keinen Anlaß mehr, einen Erhalt zu betreiben“, sagte gestern der Leiter des Stadtplanungsamtes Steintjes zur taz. Eine Instandsetzung der „Ruine“ sei einfach nicht finanzierbar. In dem Haus leben offiziell nur noch drei Mietparteien. Teile des Gebäudes hat die Bauaufsicht bereits gesperrt. Eine von den Bewohnern geforderte Instandsetzung in Selbsthilfe scheiterte bislang am Kaufpreis. Die R + W verlangt 800.000 Mark.

hmt

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