: Kein Einblick für Bespitzelte
■ Gericht lehnt Anträge auf Anhörung bespitzelter Journalisten vor dem Untersuchungsausschuß ab / Kein Recht auf Akteneinsicht
Das Verwaltungsgericht hat nun auch Anträge von Tilman Fichter und dem Pressefotografen Paul Glaser abgelehnt, bei der Besprechung ihrer Akten im Untersuchungsausschuß zum Verfassungsschutz dabeisein zu können und gehört zu werden. Auch einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wurde nicht stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hatte bereits eine einstweilige Verfügung des Pressesprechers der Senatsjugendverwaltung und Ex-taz-Journalisten Johann Legner abgelehnt. Er konnte nur erreichen, daß seine Akte in geheimer Sitzung behandelt wird.
Der Rechtsanwalt von Tilman Fichter und Paul Glaser hat beim OVG Beschwerde eingelegt. Rechtsanwalt Ehrhart Körting findet das Ergebnis „inakzeptabel“. Es gehe nicht an, daß über sechs Bürger diskutiert, spekuliert und „gerichtet“ werde, ohne daß diese dazu Stellung nehmen könnten. Sechs Akten sind inzwischen den Ausschußmitgliedern zugegangen. Darunter befindet sich auch die Akte des 'Zeit'-Redakteurs und ehemaligen taz-Redakteurs Michael Sontheimer, von der es vorher hieß, sie sei vernichtet worden. Der Ausschuß befaßt sich weiterhin mit den Akten der ehemaligen taz-Redakteurin Mechthild Küpper und des Künstlers Ben Wargin.
Daß jetzt Ausschußmitglieder aller Parteien, darunter z.B. der Ex-Bausenator Klaus Franke (CDU), sich an den unbekannten Notizen übereifriger Verfassungsschutzmitarbeiter delektieren, paßt den meisten Betroffenen nicht. Rechtsanwalt Körting sieht durch den Ausschluß der Betroffenen einen „Geheimprozeß“ gegeben, der nicht vereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei.
Mindestens so viele Rechte wie Antes und Bertram reklamiert der Fotograf Paul Glaser für sich. Beide konnten vor dem Untersuchungsausschuß zur Korruption zu Vorwürfen gegen sie Stellung nehmen. Kewenig versprach dem Fotografen, sich darum zu kümmern, daß er Akteneinsicht in die eigene Akte bekommt. Das Gericht riet den Antragstellern zu einem Schritt, der schon bei vielen erfolglos war: Sie könnten sich doch „bei der Behörde“ erkundigen, ob sie Auskunft über ihre Akten bekommen können.
RiHe
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