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Ein bißchen Kontrolle beim Abhören

Die Alliierten in Berlin sind offenbar wegen der dauerdnen Verfassungschutzskandale bereit, einer gesetzlichen Regelung für die Telefonüberwachung zuzustimmen - allerdings nur zur Kriminalitätsbekämpfung. Die betreffenden Teile der deutschen Strafprozeßordnung, die eine richterliche Kontrolle vorsieht, gelten bisher aus statusrechtlchen Gründen in West-Berlin nicht. Der amerikanische Gesandte Harry Gilmore signalisierte jetzt in einem Schreiben an den Senator für Justiz und Bundesangelegenheiten, Ludwig Rehlinger, eine veränderte Haltung. Die eigentlich interessante alliierte Hoheit für eigene Überwachungen und die bestehenden Regelungen für den Verfassungsschutz würden dadurch nicht berührt.

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