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Schuldig, schuldig

■ Frau zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt / Tochter in panischer Verzweiflung mit Kissen erstickt

Eine Mutter wie Frau W., die ihr „kräftiges, gesundes, nettes fröhliches“ Kind erstickt hat, kann der Bremerhavener Staatsanwalt Ingo Seidel nur verurteilen, und dies möglichst hart. Acht Jahre Gefängnis forderte er gestern in seinem Plädoyer für Frau W.: „Sie hat ihren Problemen nicht ins Gesicht gesehen“ (vgl. taz vom 19.1.). Die mit fünf Männern besetzte II. Strafkammer des Bremer Landgerichts zeigte sich milder gestimmt: Auf viereinhalb Jahre Gefängnis und einen „minder schweren Fall“ von Totschlag erkannten die Richter und Schöf

fen. Richter Kratsch betonte streng: „Die Angeklagte hat sich ziemlich hängenlassen.“

Einfühlsamkeit ließ dagegen die Psychologin Edelgard Quensel spüren. Sie besucht die Frau jede Woche in der Strafanstalt und berichtete: „Als ihr einmal in der Anstalt ein Kind über den Weg lief, stürzte sich voller Panik in ihre Zelle, und blieb für einige Tage darin.“ Der Verteidiger gab vergeblich zu bedenken, daß die Angeklagte vom Tod ihrer Tochter, ihres nächsten Menschen, „wohl am meisten gezeichnet ist.“

B.D.

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