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Paragraph 125 StGB-betr.: Inland-Hintergrund, taz vom 19.1.89

betr.: Inland-Hintergrund,

taz vom 19.1.89

Die Forderung nach Verschärfung des anachronistischen § 125 StGB „Landfriedensbruch“ stammt selbstredend, wie könnte es anders sein, aus dem Lande tradierter „Restauration“, dem Frei(?)-Staat Bayern.

Angesichts der sich steigernden Unruhe im Volk, ausgelöst durch „Polit-Krimis“ der Mordwaffen-Mafia, durch den weiterhin „gesetzlich verbrieften“ Tiefflugterror, der Verlängerung der Kujonierungszeit bei der Bundeswehr, befürchten die „weitblickenden Obrigkeiten“, daß Flugblätter und Aufrufe zu Demonstrationen und Sitzblockaden - so hoffe ich - nicht nur ein paar hundert oder ein paar Tausend, sondern bei der Demo der Studenten in München, 30.000, 50.000, wenn nicht gar 100.000 Menschen ihrem Protest gegen die gegenwärtige Politik der Bundesregierung Ausdruck verleihen werden. Welch phantastische Perspektive. Die Gefängnisse platzen aus den Nähten, die Staatskirche springt ein und stellt ihre Versammlungsräume zur Durchsetzung des Polizeiaufgabengesetzes für die 14 Tage Zwangsaufenthalt zur Verfügung.

Karl Heinz Klaiber, Würzburg

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