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Unordentliche Bauordner

■ Kornhof: Bauherrin und Anwohner gegen Bauamt / Bearbeitung der Widersprüche Monate hinausgezögert

Das Bauordnungsamt gerät in Sachen Kornhof immer stärker unter Druck. In der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht einen von der Behörde verhängten Baustopp für die geplante Innenhofbebauung bestätigt. Jetzt kündigte die Bauherrin, die Impla-GmbH an, das erstinstanzliche Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten und im Falle einer erneuten Niederlage die Stadt mit einer Schadensersatzklage in Millionenhöhe zu überziehen.

Impla-Inhaber Jürgen Stahrenberg verweist darauf, daß bereits vor dem Grundstücksankauf im Dezember 1987 die jetzt verworfene Planung mit sämtlichen Ämtern abgesprochen und von denen positiv beurteilt worden sei. Die Baugenehmigung sei dann am 29.8.1988 ohne Auflagen genehmigt worden.

Zu diesem Zeitpunkt hätte dem Bauordnungsamt bekannt sein können, daß Nachbarwidersprüche zu erwarten sein würden. Ein

Anwohner hatte im Juli bei der Behörde vorgesprochen und die (falsche) Auskunft bekommen, das Bauvorhaben könne nicht mehr geändert werden. Lange bevor Stahrenberg die Betonmischer anrollen ließ, am 26.9.1988 lag dann ein schriftlicher Widerspruch einer Anwohnerin vor. Obwohl eine Antwort auf den Widerspruch angemahnt wurde, geschah trotz anstehendem Baubeginn über Monate nichts. Der zuständige Sachbearbeiter im Bauordnungsamt versuchte vielmehr eine Einwenderin, so deren Auskunft, zu überreden, die Sache am Telefon zu klären. Eine schriftliche Antwort sei nicht zu erwarten. Erst nach wteren Interventionen wurde der Einspruch schließlich an die Rechtsabteilung weitergegeben. Die Anwohnerin: „An soviel Unbedarftheit mag ich eigentlich nicht glauben.“ Inzwischen hat sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Bauordner eingereicht.

hbk

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