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Bußgeldbescheid gegen 'WAZ‘ rechtskräftig

Berlin (dpa) - Die vom Bundeskartellamt in Berlin gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft E. Brost + J. Funke GmbH + Co ('WAZ‘), Essen, und zwei ihrer Geschäftsführer erlassenen Bußgeldbescheide sind rechtskräftig geworden. Mit den Bußgeldern hatte das Kartellamt im Herbst 1988 die Nichtanmeldung von zwei Unternehmenszusammenschlüssen geahndet. Die 'WAZ‘ hatte im Mai 1986 jeweils 50 Prozent der Anteile der Borbecker Nachrichten Wilhelm Wimmer GmbH + Co KG und der Werdener Nachrichten Wimmer GmbH + Co KG, beide Essen, ohne die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verlangte vorherige Prüfung durch das Bundeskartellamt erworben.

Beide Zusammenschlüsse waren bereits im Mai 1987 von den Wettbewerbshütern wegen der eintretenden Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der 'WAZ'-Gruppe untersagt worden. Die mündliche Verhandlung über die Beschwerden gegen die Untersagungsverfügungen war im Februar 1988 vor dem Kartellsenat des Berliner Kammergerichts geplatzt, als die 'WAZ‘ ein neues Beteiligungsmodell vorlegte. Das Bundeskartellamt sieht aber auch nach dieser Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse bei den beiden Wochenblättern den Zusammenschlußtatbestand mit der 'WAZ‘ als gegeben an.

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