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Arbeit im Kern getroffen

■ In Berliner Behörden wird „Kernzeit“ für Beschäftigte ab 1. April verkürzt / FDP: „Einstieg in die Halbtagsarbeit“

Die Beschäftigten in den Berliner Behörden müssen künftig an einem Tag in der Woche nur noch bis 14 Uhr an ihrem Arbeitsplatz sein. Der Senat beschloß am Dienstag die sogenannte Kernzeit für die Anwesenheit der Dienstkräfte bisher von 9 bis 15 Uhr - um eine Stunde an einem Wochentag zu verkürzen. Die neue Arbeitszeitverordnung tritt am 1. April dieses Jahres in Kraft. Damit wurde darauf verzichtet, die tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeitverkürzung für den öffentlichen Dienst durch eine Verlängerung der Pausen zu erreichen.

Die drei der FDP angehörenden Senatsmitglieder, die bei der Neubildung eines Senats nach der Wahl vom 29. Januar ausscheiden, stimmten gegen die CDU-Mehrheit in der Landesregierung. Die Verkürzung der Kernzeit um eine Stunde an einem Tag in der Woche öffne „den Einstieg in die Halbtagsarbeit“ im öffentlichen Dienst, erklärte Finanzsenator Rexrodt (FDP). Dies bedeute praktisch, daß die Behörden an diesem Tag ab 14 Uhr für die Bürger nicht mehr erreichbar seien. Die ÖTV protestierte gegen dieses „Gerede“ Rexrodts. In Kindertagesstätten oder bei der Feuerwehr werde sogar mehr gearbeitet. Die ÖTV begrüßt die Arbeitsverkürzung.

In der Begründung des Senatsbeschlusses, der auf Vorschlag von Innensenator Kewenig gefaßt wurde, heißt es dagegen, eine Arbeitszeitverkürzung müsse für die Mitarbeiter „sichtbar und auch spürbar“ sein. Dem Prinzip der Bürgerfreundlichkeit und der Dienstbereitschaft der Berliner Verwaltung werde Rechnung getragen, weil die Verkürzung nach den Erfahrungen der einzelnen Dienststellen auf Tage gelegt werden könne, an denen es keinen oder nur geringen Publikumsverkehr gebe.

taz/dpa

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