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Keine formalen Einwände gegen die Kandidatur der Kühnen-Truppe

Frankfurt (taz) - Die rechtsextreme „Ausländer raus/Nationale Versamlung“ (NS) unter Führung des mehrfach vorbestraften Neonazis Michael Kühnen wird aller Wahrscheinlichkeit nach an der hessischen Kommunalwahl am 12.März 1989 teilnehmen können.

Die NS hat wenige Stunden vor Ablauf der Meldefrist am Montag abend eine Kandidatenliste mitsamt der erforderlichen Anzahl von 180 Unterstützungsunterschriften in Frankfurt und Langen vorgelegt.

„Die Kandidatur ist wasserdicht - die Formalien hat die NS erfüllt“, berichtete Lutz Sikorski von den Grünen im Frankfurter Römer. Am kommenden Freitag werden die städtischen Gemeindewahlausschüsse in Frankfurt und Langen in einer öffentlichen Sitzung ab 15 beziehungsweise 18 Uhr über die endgültige Zulassung der NS entscheiden. Nach Auskunft des Frankfurter Wahlamtsleiters Oskar Rhode bleibt dem Ausschuß nur die Zulassung übrig, wenn die formalen Voraussetzungen erbracht sind.

Eine Sprecherin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten forderte gegenüber der taz die Wahlausschüsse auf, „nicht nur formal die Kandidatur zu prüfen, sondern auch, inwieweit die NS/FAP auf dem Boden des Grundgesetzes steht“. Die NS verstoße gegen mehrere Grundgesetzartikel und betreibe „zudem Volksverhetzung, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof beim Verbot mehrerer NS -Demonstrationen am letzten Wochenende“ festgestellt habe. Bereits in der Vergangenheit hätten Wahlausschüsse in Schleswig-Holstein und Hamburg die „Zulassung für die rechtsradikale FAP abgelehnt“. Für den kommenden Freitag wurden Proteste für den Fall angekündigt, daß die NS zur Kommunalwahl zugelassen wird.

Für die ebenfalls kandidierende NPD ist die NS „keine Konkurrenz in irgendeiner Form“. Wie NPD-Sprecher Vorsatz der taz sagte, wird „Kühnen mit seiner Idiotentruppe in der Wählergunst ohnehin auf der Strecke bleiben“.

M.B.

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