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Bleiberecht für Prostituierte

Behörden dürfen Prostituierte nicht aus der Bundesrepublik rauswerfen, nur weil sie ihrer Arbeit nachgehen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Allerdings mit einer Einschränkung: Das Bleiberecht gilt in dieser Form nur für Europäerinnen. In der Entscheidung gegen die Stadt Frankfurt ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zulässig.

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