Kartellsenat gegen TUI und NUR

Berlin (taz/dpa) - Wenn es nach dem Willen des Kartellsenats beim Berliner Kamergericht geht, wird sich die Papierflut in den Reisebüros demnächst erheblich vergrößern. Das Gericht entschied, daß die Verträge, die der touristische Branchenriese TUI mit mehr als 2.700 Reisebüros abgeschlossen hat, gegen den freien Wettbewerb verstoßen. Denn diesen Reisebüros wurde zugleich untersagt, auch die Pauschalreisen der zweit- bzw. viertgrößten Konkurrenzfirmen NUR und ITS anzubieten.

Das richterliche Verbot einer solchen „Ausschließlichkeits -Bindung“ gilt auch für das Unternehmen NUR, das seinen rund 1.600 angeschlossenen Reisebüros ebenfalls verbieten will, auch Angebote von ITS zu verkaufen.

Durch die in den Agenturverträgen von TUI und NUR enthaltenen Vertriebsbindungen seien für den Wettbewerber ITS 80 Prozent der Haupterwerbs-Reisebüros gesperrt. Daß die Karstadt-Tochter ITS die Pauschalreisen auch über eigene und über Nebenwerwerbs-Reisebüros vertreibe, sei kein Ausgleich.

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Bundeskartellamts vom Mai vergangenen Jahres, gegen die TUI Beschwerde eingelegt hatte. Weil ausdrücklich eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen wurde, wird sich zunächst in den Reisebüros nichts ändern.

diba