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Europäische Tarifverträge?

Brüssel (dpa) - Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter der Europäischen Gemeinschaft haben die EG-Kommission in Brüssel aufgefordert, vor Ende 1989 ein „Instrument zur Sicherstellung des Schutzes der sozialen Grundrechte“ zu verabschieden. Ferner müßten die für das „reibungslose Funktionieren“ des bis 1992 geplanten einheitlichen Binnenmarktes „unerläßlichen sozialen Maßnahmen“ nach einem festen Zeitplan getroffen werden, heißt es in einer Stellungnahme des EG-Wirtschafts- und Sozialausschusses, die Donnerstag in Brüssel veröffentlicht wurde.

Die Kommission solle auch „insbesondere das Ziel verfolgen, nach Möglichkeit Rahmenvereinbarungen und europäische Tarifverträge zustande zu bringen“. Vor allem auf Drängen der Arbeitgeber will es der Ausschuß der EG-Kommission überlassen, geeignete Mittel zur Durchsetzung der Rechte zu wählen. Die Arbeitgeberseite erklärte ferner, daß sie keine Initiative unterstützen werde, die eine Übertragung von nationalen Rechten auf Gemeinschaftsebene beabsichtige.

Um den Binnenmarkt „unter ausgewogenen Bedingungen“ zu gewährleisen, müssen nach Ansicht des Ausschusses folgende Rechte sichergestellt werden: „Schutz vor Entlassungen und mißbräuchlichen atypischen Arbeitsverhältnissen über Landesgrenzen hinweg; Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung bei Umstrukturierung oder Fusion von Unternehmen und Anwendung der geltenden Sozialgesetze und Tarifvereinbarungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.“

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