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Schielt Justitia?

■ Betr.: „Nachrichten aus den Hochschulen“, taz vom 23.2.89 und „Übertriebene Reaktion“, Leserbrief des Uni-Rektors Timm in taz vom 24.2.

Erste Szene: 1973 - eine Gruppe von StudentInnen blockiert völlig gewaltfrei eine Tür. In der Gruppe steht - völlig passiv und unbeteiligt - Prof. X., mißliebig als wissenschaftlicher Kritiker der Atomenergie.

Folge: Disziplinar- und Strafverfahren gegen Prof. X., in dem ihm bescheinigt wird, er habe zu keiner Zeit irgendeine Gewalt angewandt oder sich auch nur geäußert, jedoch er habe „allein durch seine Anwesenheit die Studenten in ihrem Tun psychisch bestärkt“.

Ergebnis: Disziplinarstrafe von 600,- Mark und Gefängnisstrafe von 4 Monaten, mit Bewährung.

Zweite Szene: 1989 - eine Gruppe von StudentInnen steht in der Nähe der Tür eines besetzten Uni-Gebäudes. Prof. Y., gefürchtet als Anschwärzer der Universität bei möglichen Drittmittelgebern, greift einen Studenten an, der zu Boden geht, laut ärztlichem Attest „Prellungen an Schulter und Hüfte, sowie blutende Hautabschürfungen an der Hand“ erleidet.

Folge: Der Rektor der Universität sieht keinen Grund zu Disziplinarmaßnahmen.

Mit freundlichem Gruß,

Jens Scheer.

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