: Geändertes Waffenrecht
Die Alliierten haben mit einer neuen Anordnung den Besitz von Hieb- und Stichwaffen und den Handel mit diesen Waffen genehmigt. „Die Herstellung, Lagerung, Beförderung, Einfuhr und Ausfuhr von Dolchen, Schwertern und Lanzen nichtmilitärischer Natur, die für wissenschaftliche, zeremonielle, sportliche oder Überlebenszwecke gebraucht werden, werden vorbehaltlich der von dem Senat gewünschten Kontrollen genehmigt“, heißt es in der Berlin Kommandantura -Order (BK/O).
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