piwik no script img

Geändertes Waffenrecht

Die Alliierten haben mit einer neuen Anordnung den Besitz von Hieb- und Stichwaffen und den Handel mit diesen Waffen genehmigt. „Die Herstellung, Lagerung, Beförderung, Einfuhr und Ausfuhr von Dolchen, Schwertern und Lanzen nichtmilitärischer Natur, die für wissenschaftliche, zeremonielle, sportliche oder Überlebenszwecke gebraucht werden, werden vorbehaltlich der von dem Senat gewünschten Kontrollen genehmigt“, heißt es in der Berlin Kommandantura -Order (BK/O).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen