: Erklärung der Gefangenen
■ Die Gefangenen aus der RAF und einige Gefangene aus dem Widerstand zur Genfer Konvention und den Fragen dazu:
unser bezug auf die mindestgarantien der genfer konvention (gk) für die behandlung von kriegsgefangenen und -verletzten ist unverändert.
aus ihren definitionen ist auch eindeutig, daß in ihr alle gefaßt sind, die im zusammenhang des befreiungskrieges gefangengenommen wurden.
wir haben uns dafür entschieden, extra/außerhalb unserer streikerklärung was zur gk zu sagen, weil - diese ist zentral und in ihr sind sie alle, die jetzt zusammenwirken wollen.
daß die gk für alle zutrifft, ist nicht das alleinige kriterium, die frage stellt sich immer konkret und setzt die subjektive politische auseinandersetzung damit voraus. Die aber war in der jüngsten entwicklung des revolutionären projektes hier, für diese vermittelte ebene, die das kriegsvölkerrecht ist, noch nicht umfassend möglich. In der bestimmung und entwicklung von revolutionärer front, von widerstand überhaupt, war immer wichtiger, diesen prozeß vor allem in gang zu bringen, seine subjektiven, politischen und organisatorischen linien zu entwickeln: kampf werden zu lassen. Das ist auch klar, weil das die substanz von allem ist: revolutionäre subjekte aus der authentischen metropolenstrategie, praktischer internationalismus. Das hat die kräfte ganz in anspruch genommen; und auf dem terrain des knastes, der prozesse - die neue konfrontation, die das für gefangene aus dem widerstand ist, rauszufinden, wie du hier kämpfen kannst und mußt und den politischen begriff aus dem eigenen selbstverständnis zu fassen und zu vermitteln. Das andere ist, daß die kräfte, die von ihrer tätigkeit und politischem selbstverständnis her konkrete politische intervention in die organe, die funktionen im zusammenhang des völkerrechts haben, tragen könnten, noch sehr schwach entwickelt sind. Das ist auch unser problem, weil wir kein interesse an einer toten sache haben, sondern in allem darauf aus sind: lebendige praktische politik, die die situation verändert.
der einstellungsantrag im stammheimer prozeß 84 hatte auch den sinn, diese auf dieser ebene in gang zu setzen. Daß das nur begrenzt möglich war, hat dazu beigetragen, daß auf den oft unproduktiven debatten, die es früher zur gk gab „krieg oder nicht„; „es ginge um recht, anerkennung“ - sich noch wenig wirkliches verhältnis dazu entwickeln konnte, weil der sinn für viele nicht konkreter, greifbarer werden konnte.
warum wir uns auf die gk beziehen, wurde schon oft gesagt, wir wollen das nicht wiederholen. Wir denken, daß die bedeutung des kriegsvölkerrechts mit der ausweitung des revolutionären kampfes steigen wird. Hier durch die verstärkte konfrontation des widerstands mit der kriminalisierungsstrategie, den vielen gefangennahmen wie sich's seit 86 gegen den widerstand abzeichnet, der ausweitung der staatlichen kriegsführung überhaupt, durch die internationale entwicklung, der formierung der westeuropäischen staaten nach innen und außen - um nur ein paar momente grob zu benennen.
die entwicklung, die eh ein stück unserer diskussion werden wird, wie wir uns das vorstellen und wofür wir die zusammenlegung als raum brauchen, die einerseits zwar teil der umsetzung/verwirklichung der mindestgarantien ist, andererseits - weil diese auseinandersetzung wird erstmal nicht aufhören - uns die möglichkeit gibt, sie und d.h. uns in der veränderten situation weiter zu bestimmen. februar 198
die gefangenen aus der raf und einige gefangene aus dem widerstand
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